Das öffentliche Auftragswesen, welches dem Vergaberecht unterliegt, macht schätzungsweise 15% des deutschen BIP aus, was einer immensen Summe von rund 500 Milliarden Euro pro Jahr entspricht. Inhaltlich betrifft das Vergaberecht die gesamte Bandbreite staatlicher Beschaffung, zum Beispiel von Bauleitungen im Hoch- und Tiefbau, von Architekten- und Ingenieurleistungen, von Leistungen im Bereich Verkehr, Trinkwasserversorgung und Energieversorgung (Sektorenaufträge), von Leistungen im Bereich der Verteidigung und Sicherheit (Rüstungsprojekte) und letztlich von Gütern und Dienstleistungen fast jeder Art. Darüber hinaus unterliegt auch die Vergabe von Konzessionen oberhalb der maßgeblichen EU-Schwellenwerte den Regelungen des Vergaberechts. Sowohl Auftraggeber als auch Unternehmen (Bieter) haben deshalb einen erheblichen Beratungs- und Vertretungsbedarf. Bei größeren Vergabeverfahren ist es regelmäßig üblich, dass sich öffentliche Auftraggeber für die gesamte Betreuung des Verfahrens externer Anwälte bedienen. Aber auch Bieter nehmen anwaltliche Unterstützung in Anspruch, insbesondere wenn sie sich durch vermeintliche oder tatsächliche Vergaberechtsverstöße benachteiligt fühlen.
„Aufgrund seiner zahlreichen Besonderheiten, des ausdifferenzierten Regelung-Werkes und seiner hohen Dichte an gerichtlichen Entscheidungen ist das Vergaberecht im Rahmen der anwaltlichen Mandatsbearbeitung nur zu bewältigen, wenn interdisziplinäre Fortbildung auf allerhöchstem Niveau wahrgenommen wird.“Rechtsanwalt Dr. Olaf Otting, Fachanwalt für Verwaltungsrecht