Bieter können durch Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern und Vergabesenaten der Oberlandesgerichte ihre sog. subjektiven Bieterrechte noch vor Zuschlagserteilung durch den öffentlichen Auftraggeber geltend machen und somit auf ein rechtmäßiges Vergabeverfahren hinwirken. Die Weichen für den Erfolg eines Nachprüfungsantrags werden bereits vor dessen Einreichung gestellt, denn der Bieter muss eine fristgerechte und inhaltlich adäquate Rüge des Vergabeverstoßes nachweisen können. Materiell werden in einem Nachprüfungsverfahren regelmäßig komplexe und schwierige Rechtsfragen entschieden. Das Seminar richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die Bieter oder öffentliche Auftraggeber vertreten. Es zeigt systematisch die Voraussetzungen und den Ablauf eines Nachprüfungsverfahrens auf und gibt einen Überblick der aktuellen Rechtsprechung. Ein besonderes Augenmerk wird auf die typischen „Stolperfallen“ gerichtet.
Teilnehmer erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.