In der Reihe „Aktuelle Brennpunkte des Migrationsrechts“ werden Fragen aus dem Asyl- und Aufenthaltsrecht behandelt, seien es Fragen im Zusammenhang mit neuen Gesetzen oder Reformen, seien es wichtige Themen der Praxis oder wichtige neue höchstrichterliche Gerichtsentscheidungen. Bei dieser Veranstaltung im Dezember 2024 sollen einige der aufenthaltsrechtlichen Gesetzesänderungen des Jahres 2024 vorgestellt und praxisbezogen diskutiert werden, hier insbesondere die neue Ausbildungsaufenthaltserlaubnis für Ausreisepflichtige, die Neuregelung zum Folgeantrag im Asylrecht und die (nicht mehr zu verfügende) Abschiebungsandrohung bei inländischen Abschiebungshindernissen (§ 34 Abs. 1 Nr. 4 AsylG) und deren Folgen für ein Aufenthaltsrecht. Ferner geht es um Neuerungen im Zusammenhang mit der Erwerbsmigration nach dem vollständigen Inkrafttreten des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung. Ein in den letzten Jahren immer deutlich gewordener Brennpunkt ist auch die vielerorts anzutreffende Langsamkeit bei der behördlichen Antragsbearbeitung – Grund genug, um über Rechtsmittel und Weg einer Beschleunigung im Interesse der Mandanten nachzudenken.
Den Abschluss der Veranstaltung bildet, wie immer, der Rückblick auf die wichtigsten höchstrichterlichen migrationsrechtlichen Entscheidungen des vergangenen Jahres, wobei hier asylrechtlich die EuGH-Entscheidung zur Bindungswirkung von Flüchtlingsanerkennungen im EU-Raum herauszuheben ist.
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.
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