Der Vortrag behandelt praxisrelevante arbeitsrechtliche Fragestellungen konsequent aus dem Blickwinkel des Arbeitgebers. Arbeitsrechtler, Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht, aber auch Entscheidungsträger im Personalwesen, insbesondere Personalleiter, erhalten so das unverzichtbare Rüstzeug, um die spezifischen Arbeitgeberinteressen gerichtlich oder außergerichtlich effektiv wahrnehmen zu können. Schon wegen der wirtschaftlichen Risiken (z. B. Annahmeverzug) und der Vermeidung negativer Auswirkungen auf den operativen Geschäftsbetrieb (Motivation der Mitarbeiter, Verhältnis zum Betriebsrat) muss bei der Beratung der Arbeitgeberseite die arbeitsrechtliche Behandlung von Fragestellungen unter taktischen Gesichtspunkten beurteilt werden. Bezogen auf die typischen Situationen im Arbeitsverhältnis (Anbahnung und Vertragsgestaltung, laufendes Arbeitsverhältnis, Beendigung durch den Arbeitgeber) werden die besonderen Anforderungen aufgezeigt, die einschließlich ihrer jeweiligen betriebsverfassungsrechtlichen Implikationen von einem Arbeitgebervertreter zu beachten sind, und es werden praktische Lösungshinweise gegeben.
Teilnehmer erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage mit allen wichtigen Hinweisen der versierten Referentin.