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Gewerblicher Rechtsschutz

Designrecht im Fokus: Schutz und Durchsetzung anhand aktueller Rechtsprechung

Referentin: Eva Maierski

Fortbildungs-Nr.: 20257567

Online-Vortrag LIVE Online-Vortrag LIVE Ein Kalendersymbol. 06.10.2026 Uhrzeit der Veranstaltung 13:30 Uhr -
19:00 Uhr
Zeitstunden nach § 15 FAO oder BNotO 5h – nach § 15 FAO
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Nicht zuletzt durch die Designrechtsreform ist das Design noch mehr in den Fokus von Unternehmen geraten. Damit einhergehend steigt die Relevanz dieses Schutzrechts in der anwaltlichen Praxis. Sowohl von nationalen als auch europäischen Gerichten gibt es einige neue berichtenswerte Entscheidungen. 

 

Die Veranstaltung wird anhand dieser Rechtsprechung die Systematik des Designrechts beleuchten, ebenso wie dessen Schutz- und Durchsetzungsvoraussetzungen. Dabei verfolgt die Veranstaltung eine stark praxisbezogene Betrachtung.

 

Darüber hinaus gibt die Referentin ein kompaktes Update zu den aus der Designrechtsreform folgenden Neuerungen sowie zum aktuellen Stand des Reformprozesses. Ergänzend erfolgt eine kurze abgrenzende Betrachtung des Designrechts im Verhältnis zu benachbarten IP-Rechten, ebenso unter Heranziehung aktueller Gerichtsentscheidungen.

 

Die Veranstaltung richtet sich an alle, die einen fundierten Überblick über die aktuelle Entwicklung des Designrechts und seine Schnittstellen zu den übrigen Immaterialgüterrechten erhalten möchten.
 

Jeder Teilnehmer erhält eine Arbeitsunterlage mit wertvollen Hinweisen für die Praxis.

Mit diesem eLearning-Angebot können Sie den Vortrag live über das eLearning Center verfolgen. In einem moderierten Chat haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihre Fragen an den Referenten zu stellen. In einer übersichtlichen Oberfläche wird der Referent im Video, die Folien der Präsentation sowie der textbasierte Chat angezeigt. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs zum eLearning.
 

Referentin

Profilbild Eva Maierski
Eva Maierski

(mehr Infos)

Regulärer Kostenbeitrag

305,00 € (USt.-befreit)

Ermäßigter Kostenbeitrag

265,00 € (USt.-befreit)
Die Ermässigung gilt für: Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg, Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg, Rechtsanwaltskammer Braunschweig, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen, Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm, Rechtsanwaltskammer Kassel, Rechtsanwaltskammer Köln, Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München, Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Rechtsanwaltskammer Sachsen, Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwaltskammer Thüringen, Rechtsanwaltskammer Tübingen, Pfälzische Rechtsanwaltskammer Zweibrücken, Rechtsanwaltskammer Berlin