Seit dem 03.09.2018 sind alle Rechtsanwälte über das beA für Gerichte, Behörden und Kollegen empfangsbereit. Schriftsätze und sonstige Erklärungen gehen ihnen dann über ihr beA rechtsverbindlich zu oder können sogar zugestellt werden. Bei Zustellungen über das beA sind Rechtsanwälte gemäß § 174 Abs. 4 ZPO n. F. verpflichtet, das Empfangsbekenntnis elektronisch zu übermitteln.
In sechs Online-Trainings zeigen wir Ihnen, wie der Rechtsanwalt den Zugang zu seinem beA für sich selbst und seine Mitarbeiter organisiert und sich für den elektronischen Rechtsverkehr einrichtet.
Die beA-Online-Trainings sind videobasierte Lerneinheiten. Bei diesen Kursen folgen Sie den Erläuterungen der erfahrenen Referenten, die nach einleitenden Dialogen anschauliche Hilfestellungen zur Einrichtung und Nutzung Ihres persönlichen besonderen elektronischen Anwaltspostfachs geben. Sie können das jeweilige Video jederzeit und beliebig oft anschauen, unterbrechen und an beliebiger Stelle fortsetzen.
In diesem Teil erläutern die erfahrenen Referenten wieder in dialogischer Form wie sich beA aktiv nutzen lässt, um die Vorteile, die der elektronische Rechtsverkehr bieten kann, effektiv zu nutzen. Dabei werden von ihnen – gewohnt praxisnah – die Themen Signieren, sicherer Übermittlungsweg, Vertretertätigkeit mit beA und Nutzung von Dateiformaten als Anlagen im elektronischen Rechtsverkehr behandelt. Teil des Kurses ist zudem die Berechtigung von Gesellschaftern einer Berufsausübungsgesellschaft an dem Gesellschafts-beA, insbesondere das Versenden von Nachrichten auf dem sicheren Übermittlungsweg ohne Einsatz einer qualifizierten elektronischen Signatur.