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Erbrecht

Erbrechtliche Gestaltung für Unternehmer

Referentin: Monika B. Hähn

Fortbildungs-Nr.: 14268323

Online-Vortrag LIVE Online-Vortrag LIVE Ein Kalendersymbol. 06.08.2026 Uhrzeit der Veranstaltung 13:30 Uhr -
19:00 Uhr
Zeitstunden nach § 15 FAO oder BNotO 5h – nach § 15 FAO
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Online

Online nehmen Sie einfach und unkompliziert über Ihren Browser an der Fortbildung teil. Mehr Informationen finden Sie in den FAQs.
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inklusive

Bei allen Überlegungen, Unternehmen möglichst nicht im Wege der Erbfolge weiterzugeben, bleibt dennoch ein Bedarf, für den Ausnahmefall vorzusorgen. Nicht selten stellt dies Unternehmer vor menschliche wie rechtliche Probleme. 

 

Der anwaltliche Berater benötigt Fingerspitzengefühl und praxistaugliche rechtliche Ideen, die neben den Interessen des Unternehmers und seines Nachfolgers, die Versorgung der Hinterbliebenen nicht vergessen.
 

- aktuelle Rechtsprechung
- Lebzeitige und letztwillige Gestaltungsmittel
- Vorsorgeregelungen
- Optimierung durch familienrechtliche Gestaltung
- Pflichtteilsrecht
- Minderjährige
- Testamentsvollstrecker und Pfleger.
 

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.

Mit diesem eLearning-Angebot können Sie den Vortrag live über das eLearning Center verfolgen. In einem moderierten Chat haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihre Fragen an den Referenten zu stellen. In einer übersichtlichen Oberfläche wird der Referent im Video, die Folien der Präsentation sowie der textbasierte Chat angezeigt. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs zum eLearning.
 

Zu diesem Online-Vortrag LIVE erhalten Sie ohne Zusatzkosten eine KI-erzeugte, dem roten Faden des Referenten folgende Mitschrift * und einen kompakten KI-Podcast * zur Nachbereitung. Nach dem Vortrag stehen Ihnen die Inhalte zeitnah in Ihrem Teilnehmerkonto zur Verfügung.
*KI-generiert und nicht menschlich geprüft

Referentin

Profilbild Monika B. Hähn
Monika B. Hähn

(mehr Infos)

Regulärer Kostenbeitrag

305,00 € (USt.-befreit)

Ermäßigter Kostenbeitrag

265,00 € (USt.-befreit)
Die Ermässigung gilt für: Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg, Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg, Rechtsanwaltskammer Braunschweig, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen, Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm, Rechtsanwaltskammer Kassel, Rechtsanwaltskammer Köln, Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München, Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Rechtsanwaltskammer Sachsen, Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwaltskammer Thüringen, Rechtsanwaltskammer Tübingen, Pfälzische Rechtsanwaltskammer Zweibrücken, Rechtsanwaltskammer Berlin