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Insolvenz- und Sanierungsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht

Gesellschafterdarlehen in der Insolvenz

Referent: Prof. Dr. Markus Gehrlein

Fortbildungs-Nr.: 10257873

Online-Vortrag LIVE Online-Vortrag LIVE Ein Kalendersymbol. 18.11.2026 Uhrzeit der Veranstaltung 9:00 Uhr -
14:30 Uhr
Zeitstunden nach § 15 FAO oder BNotO 5h – nach § 15 FAO
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Die Behandlung von Darlehen eines Gesellschafters in der Insolvenz – insbesondere einer GmbH – wirft schwierige Rechtsfragen auf, mit denen Rechtsprechung und Wissenschaft seit langem konfrontiert sind. Zur Regelung dieser Materie hat die Rechtsprechung auf der Grundlage von §§ 30, 31 GmbHG das sogenannte Eigenkapitalersatzrecht entwickelt. Im Rahmen der GmbH-Reform (MoMiG) wurde das verästelte und überaus komplizierte Eigenkapitalersatzrecht beseitigt, das Recht der Gesellschafterdarlehen sowie wirtschaftlich entsprechender Finanzierungshilfen neu geordnet und in das Insolvenzanfechtungsrecht verlagert. Das Seminar zeigt ausgehend von den Kernaussagen des Eigenkapitalersatzrechts anhand der BGH-Rechtsprechung die Rechtsentwicklung bis hin zum geltenden Rechtszustand auf. Dabei werden unter Bezug auf die Rechtsprechung die bestehenden Verbindungslinien zwischen dem alten und neuen Recht aufgezeigt. Ein Schwerpunkt des Seminars liegt in der Darstellung der §§ 39 Abs. 1 Nr. 5, 135 InsO, die als zentrale Vorschriften des neuen Rechts die Anfechtung der Rückgewähr von Gesellschafterhilfen anordnen. Die einzelnen für die Praxis bedeutsamen Tatbestände, die Befriedigung eines Gesellschafterdarlehens (§ 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO), die Gewährung einer Sicherung für ein Gesellschafterdarlehen (§ 135 Abs. 1 Nr. 1 InsO) wie auch die Befreiung des Gesellschafters von einer für ein Drittdarlehen gewährten Sicherung (§ 135 Abs. 2 InsO) werden nach Maßgabe der BGH-Rechtsprechung eingehend erörtert. Ferner wird erläutert, inwiefern gesellschaftergleiche Dritte, etwa verbundene Unternehmen, vom Anwendungsbereich der Vorschriften erfasst werden. Welche Forderungen einem Darlehen wirtschaftlich gleichstehen, wird ebenso dargestellt. Das Seminar beschränkt sich allerdings nicht auf die Materie der §§ 39 Abs. 1 Nr. 5, 135 InsO. Gesellschafterdarlehen können – wie die praktische Erfahrung belegt – auch weiteren Anfechtungstatbeständen unterliegen. Darum befasst sich das Seminar, soweit Gesellschafterdarlehen betroffen sind, anhand der BGH-Rechtsprechung mit zusätzlichen bedeutsamen Anfechtungstatbeständen, der Deckungsanfechtung (§§ 130, 131 InsO), der Vorsatzanfechtung (§ 133 InsO) und der Schenkungsanfechtung (§ 134 InsO). Von daher vermittelt das Seminar auf der Grundlage der BGH-Rechtsprechung die allgemeinen Grundstrukturen des Insolvenzanfechtungsrechts.

 

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*KI-generiert und nicht menschlich geprüft

Referent

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Prof. Dr. Markus Gehrlein

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Regulärer Kostenbeitrag

305,00 € (USt.-befreit)

Ermäßigter Kostenbeitrag

265,00 € (USt.-befreit)
Die Ermässigung gilt für: Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg, Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg, Rechtsanwaltskammer Braunschweig, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen, Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm, Rechtsanwaltskammer Kassel, Rechtsanwaltskammer Köln, Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München, Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Rechtsanwaltskammer Sachsen, Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwaltskammer Thüringen, Rechtsanwaltskammer Tübingen, Pfälzische Rechtsanwaltskammer Zweibrücken, Rechtsanwaltskammer Berlin