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Familienrecht

Der Auskunftsanspruch im Zugewinnausgleich

Referent: Ulf Schönenberg-Wessel

Fortbildungs-Nr.: 094063

Veranstaltungsformat: Selbststudium Selbststudium (Text) Ein Kalendersymbol. Jederzeit Zeitstunden nach § 15 FAO oder BNotO 2,5h – nach § 15 FAO

Die Berechnung des Zugewinns setzt voraus, dass die Vermögenswerte zu den maßgeblichen Zeitpunkten feststehen. Fehlt es an dieser Kenntnis kann ein Ehegatte vom anderen Ehegatten Auskunft, Wertmitteilung und Belegvorlagen verlangen. Auskunft kann dabei verlangt werden über das Vermögen soweit es für die Berechnung des Anfangsvermögens, des Endvermögens sowie des Vermögens zum Zeitpunkt der Trennung maßgeblich ist. Neben der privatschriftlichen Auskunft eröffnet das Gesetz dem Ehegatten auch die Möglichkeit auf seine Kosten ein notarielles Verzeichnis über die Vermögenswerte zu erhalten.


Der Online-Kurs stellt die verschiedenen Möglichkeiten der Auskunft dar und bietet das notwendige praktische Handwerkszeug, um den Anspruch im Interesse des eigenen Mandanten durchzusetzen.

 

Aktualisiert im Juli 2025.

Autor

Profilbild von Ulf Schönenberg Wessel
Ulf Schönenberg-Wessel

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Regulärer Kostenbeitrag

155,00 € (zzgl. gesetzl. USt.)

Ermäßigter Kostenbeitrag

135,00 € (zzgl. gesetzl. USt.)
Die Ermässigung gilt für: Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg, Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg, Rechtsanwaltskammer Braunschweig, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen, Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm, Rechtsanwaltskammer Kassel, Rechtsanwaltskammer Köln, Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München, Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Rechtsanwaltskammer Sachsen, Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwaltskammer Thüringen, Rechtsanwaltskammer Tübingen, Pfälzische Rechtsanwaltskammer Zweibrücken, Rechtsanwaltskammer Berlin