Prof. Dr. Uwe Berlit
Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofs des Freistaates Sachsen, Vors. Richter am Bundesverwaltungsgericht a. D.
Professor Dr. Uwe Berlit, Leipzig, war Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht (1. Revisionssenat), ist Honorarprofessor der Universität Leipzig und war berufsrichterliches Mitglied des Verfassungsgerichtshofs des Freistaates Sachsen. Er ist Herausgeber der Gemeinschaftskommentare zumStAG und zum AufenthG, Mitherausgeber des Jahrbuchs des Migrationsrechts und eines Handbuches zum Existenzsicherungsrecht sowie Mitkommentator u.a. im Beck'schen Online-Kommentar VwGO, im Lehr- und Praxiskommentar zum SGB II und dem zum SGB XII, im Gemeinschaftskommentar zum AsylG sowie in einem Kommentar zur Sächsischen Verfassung. Berlit ist Autor von Aufsätzen in Fachzeitschriften, u. a. zum Verfassungsrecht, Allgemeinen Verwaltungsrecht, Prozessrecht, Migrationsrecht, Sozialhilfe- und Grundsicherungsrecht sowie zu Fragen des elektronischen Rechtsverkehrs.