Sie möchten keine Neuigkeiten rund um das DAI und unsere Fortbildungen verpassen?
>> Abonnieren Sie jetzt unseren Newsletter! <<

Erbrecht

Verfügungen von Todes wegen – Erbvertrag, gemeinschaftliches Testament und Widerruf von Verfügungen

Referent: Prof. Dr. Markus Lamberz

Fortbildungs-Nr.: 14245869

Online-Vortrag LIVE 08.11.2024 14:00 Uhr -
16:45 Uhr
2,50h – nach § 15 FAO
Prospekt

Online

Online nehmen Sie einfach und unkompliziert über Ihren Browser an der Fortbildung teil. Mehr Informationen finden Sie in den FAQs.
Merkliste
Es gibt eine fast unüberschaubare Anzahl an obergerichtlichen Entscheidungen zu diesen Themengebieten. Der Vortrag gibt eine Übersicht wichtiger und aktueller Entscheidungen (mehrheitlich aus den Jahren 2023 und 2024) und zeigt Möglichkeiten auf, diese bei der Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen zu berücksichtigen, sodass beim Erbfall keine Streitigkeiten aufkommen sollten. Ebenfalls wird aufgezeigt, wie bei Erbfällen vorgegangen werden kann, wenn nicht eindeutige Verfügungen von Todes wegen vorhanden sind.

Die Veranstaltung ist in zwei sich ergänzende, aber inhaltlich eigenständige Abschnitte gegliedert. Zu 144284 am Vormittag liegt der Schwerpunkt bei „Wirksamkeit, Inhalt, Auslegung, Erbscheinsverfahren“ und zu 14245869 am Nachmittag bei „Erbvertrag, gemeinschaftliches Testament und Widerruf von Verfügungen
 
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.
 
Mit diesem eLearning-Angebot können Sie den Vortrag live über das eLearning Center verfolgen. In einem moderierten Chat haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihre Fragen an den Referenten zu stellen. In einer übersichtlichen Oberfläche wird der Referent im Video, die Folien der Präsentation sowie der textbasierte Chat angezeigt. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs zum eLearning.
Prof. Dr. Markus Lamberz

(mehr Infos)

Regulärer Kostenbeitrag

135,00 € (USt.-befreit)

Ermäßigter Kostenbeitrag

Im Anmeldeformular wird ein ermäßigter Kostenbeitrag für bestimmte Gruppen angezeigt. Soweit zutreffend kann die Ermäßigung dort ausgewählt werden