Seit dem 03.09.2018 sind alle Rechtsanwälte über das beA für Gerichte, Behörden und Kollegen empfangsbereit. Schriftsätze und sonstige Erklärungen gehen ihnen dann über ihr beA rechtsverbindlich zu oder können sogar zugestellt werden. Bei Zustellungen über das beA sind Rechtsanwälte gemäß § 174 Abs. 4 ZPO n. F. verpflichtet, das Empfangsbekenntnis elektronisch zu übermitteln.
In sechs Online-Trainings zeigen wir Ihnen, wie der Rechtsanwalt den Zugang zu seinem beA für sich selbst und seine Mitarbeiter organisiert und sich für den elektronischen Rechtsverkehr einrichtet.
Die beA-Online-Trainings sind videobasierte Lerneinheiten. Bei diesen Kursen folgen Sie den Erläuterungen der erfahrenen Referenten, die nach einleitenden Dialogen anschauliche Hilfestellungen zur Einrichtung und Nutzung Ihres persönlichen besonderen elektronischen Anwaltspostfachs geben. Sie können das jeweilige Video jederzeit und beliebig oft anschauen, unterbrechen und an beliebiger Stelle fortsetzen.
In diesem Teil zeigen die erfahrenen Referenten die Besonderheiten der elektronischen, gerichtlichen Zustellung und der Zustellung von Anwalt zu Anwalt (§195 ZPO) über das beA, den Umgang mit dem elektronischen Empfangsbekenntnis sowie die Durchführung des elektronischen Mahnverfahrens. Zudem zeigen wir Ihnen, wie Sie einfach und schnell Vollstreckungsaufträge mithilfe des beA erteilen können.