Am 22. Mai 2024 wurde der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung veröffentlicht. Nachdem seit 2022 im Rahmen der notariellen Online-Verfahren bereits genuin elektronische Niederschriften errichtet werden können, soll diese Möglichkeit nun auch im herkömmlichen Präsenzverfahren – also unter Erscheinen der Beteiligten in der Notarkanzlei – eröffnet werden. Dadurch werden Personal- und Materialressourcen in den Notarkanzleien gespart und nicht zuletzt wird auch der Nachhaltigkeit Rechnung getragen. Die Möglichkeit genuin elektronischer Niederschriften im Präsenzverfahren erstreckt sich auf alle Beurkundungsgegenstände mit Ausnahme von Verfügungen von Todes wegen. Zudem können vor der Notarin oder dem Notar auf einem zur elektronischen Erfassung der Unterschrift geeigneten Hilfsmittel (beispielsweise einem Unterschriftenpad) geleistete elektronische Unterschriften beglaubigt werden.
Die Veranstaltung gibt zunächst einen praxisbezogenen Überblick über die neue Rechtslage und widmet sich sodann der praktischen Handhabung der durch die Bundesnotarkammer den Notarinnen und Notaren zur Verfügung gestellten Beurkundungsanwendung.