Am 22.03.2024 hat der Bundesrat dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit den Weg zur Einführung der verpflichtenden e-Rechnung in Deutschland freigemacht. Trotz der Verschiebung des Gesetzes um drei Monate hat der Gesetzgeber am ursprünglichen Zeitplan festgehalten. Die e-Rechnung kommt somit bereits zum 01.01.2025. Unternehmen und Berater sind daher gleichermaßen angehalten sich kurzfristig mit den notwendigen technischen und prozessualen Anpassungen und Änderungen auseinandersetzen, die die Einführung der e-Rechnung mit sich bringt.
Das Seminar geht im Detail auf die rechtlichen Vorgaben des Gesetzgebers ein, gibt einen Überblick über die im Gesetz vorgesehenen Übergangsregelungen und setzt sich im Detail mit Problemfragen rund um die Einführung der e-Rechnung auseinander. Ferner gibt das Seminar Empfehlungen, an welchen Stellen Prozesse in Unternehmen angepasst werden sollten, um die Einführung der e-Rechnung als Treiber für die weitergehende Digitalisierung von Unternehmen nutzen zu können. Abschließend gibt das Seminar einen Ausblick auf zukünftig zu erwartende Änderungen (z.B. im Rahmen der ViDA-Initiative).
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.
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