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Vergaberecht, Verwaltungsrecht, Internat. Wirtschaftsrecht u. Europarecht

EU-Beihilfenrecht - Wechselwirkung mit dem Vergaberecht und Einführung in praktischen Fällen

Referent: Prof. Dr. Christopher Zeiss

Fortbildungs-Nr.: 32257703

Online-Vortrag LIVE Online-Vortrag LIVE Ein Kalendersymbol. 03.12.2026 Uhrzeit der Veranstaltung 13:30 Uhr -
19:00 Uhr
Zeitstunden nach § 15 FAO oder BNotO 5h – nach § 15 FAO
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inklusive
Verbilligtes Gewerbegrundstück, Zuschuss für Bau einer Chip-Fabrik, Bürgschaft für Unternehmen in Liquiditätsschwierigkeiten, Glasfaser-Internet im gesamten Gemeindegebiet, Ladesäule im Gewerbegebiet, Produktionskostenzuschuss für Netflix-Serie, Elektro-LKW für Spedition, Energieeffizienz- und Gründungsberatung, Defizitausgleich für Schwimmbad und Schlittschuhhalle sowie PV-Anlage und Stromspeicher: Fördermittel, Öffentliche Zuschüsse, Bürgschaften, verbilligte Kredite und Grundstücke sowie verschiedenste Vergünstigungen helfen beim Aufbau neuer Branchen, finanzieren die Daseinsvorsorge und erleichtern Kommunen und Unternehmen, aber auch normalen Bürgerinnen und Bürgern Investitionen aller Art. Allerdings sind derartige „Beihilfen“ nach Art. 107 Abs. 1 AEUV im Grundsatz verboten und müssen zurückgezahlt werden. Daher müssen die Weichen vor der Gewährung der Beilhilfen richtig gestellt werden, um Rückforderungen und Kürzungen von Fördermitteln zu vermeiden.
Das Seminar gibt zunächst einen verständlichen Überblick über das komplexe EU-Beihilfenrecht. Mit zahlreichen Beispielsfällen werden Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolgen sowie die Ausnahmeregelungen dargestellt. 
Zu diesem Online-Vortrag LIVE erhalten Sie ohne Zusatzkosten eine KI-erzeugte, dem roten Faden des Referenten folgende Mitschrift * und einen kompakten KI-Podcast * zur Nachbereitung. Nach dem Vortrag stehen Ihnen die Inhalte zeitnah in Ihrem Teilnehmerkonto zur Verfügung.
*KI-generiert und nicht menschlich geprüft

Referent

Prof. Dr. Christopher Zeiss

(mehr Infos)

Regulärer Kostenbeitrag

305,00 € (USt.-befreit)

Ermäßigter Kostenbeitrag

265,00 € (USt.-befreit)
Die Ermässigung gilt für: Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg, Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg, Rechtsanwaltskammer Braunschweig, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen, Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm, Rechtsanwaltskammer Kassel, Rechtsanwaltskammer Köln, Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München, Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Rechtsanwaltskammer Sachsen, Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwaltskammer Thüringen, Rechtsanwaltskammer Tübingen, Pfälzische Rechtsanwaltskammer Zweibrücken, Rechtsanwaltskammer Berlin