Dr. Klaus Lützenkirchen
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Dr. Klaus Lützenkirchen ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Seit 1986 ist er überwiegend für institutionalisierte Vermieter, Verwalter und private Vermieter tätig und bearbeitet seit geraumer Zeit ausschließlich Mandate aus der Wohn- und Gewerberaummiete. Er ist Mitglied des Prüfungsausschusses der Rechtsanwaltskammer Köln, in der die Anträge auf Zulassung zum Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bearbeitet werden, sowie Mitglied im Ausschuss Immobilien der IHK Köln, Lehrbeauftragter an der TH Köln und vielfach gefragter Referent, u. a. im Rahmen der Fachanwaltsfortbildung und auf Verwalterforen. Für verschiedene Fortbildungsveranstalter wirkt er an den Fachanwaltslehrgängen für Miet- und Wohnungseigentumsrecht mit. Dr. Lützenkirchen ist Autor des mittlerweile als Standardwerk geltenden „Anwaltshandbuch Mietrecht“ (6. Auflage 2018), des Kommentars „Mietrecht“ (2. Auflage 2015) sowie der Kommentierung zu §§ 535 – 556b, §§ 562 – 580a BGB im „Erman“, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Westermann/Grunewald/Maier-Reimer, 15. Auflage 2017). Durch zahlreiche Diskussionsbeiträge in Fachzeitschriften (insbesondere in „MietRB“, „Das Grundeigentum“, „ZMR“, „WuM“, „NJW“, „NZM“, „MDR“) ist Herr Dr. Lützenkirchen besonders ausgewiesen.