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Erbrecht

Manipulierter Erblasserwille: Neue Rechtsprechung bringt neue Handlungsmöglichkeiten

Referentin: Dr. Carola Einhaus

Fortbildungs-Nr.: 14257664

Online-Vortrag LIVE Online-Seminar LIVE Ein Kalendersymbol. 14.10.2026 Uhrzeit der Veranstaltung 13:30 Uhr -
19:00 Uhr
Zeitstunden nach § 15 FAO oder BNotO 5h – nach § 15 FAO
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Der Schwache benötigt die Hilfe des Stärkeren. Was aber, wenn der Stärkere die Situation ausnutzt, indem er sich umfassend Vollmacht erteilen und als Alleinerbe einsetzen lässt, - dies per notariellem Testament, ausweislich dessen sich der Notar angeblich vor Beurkundung von der Testierfähigkeit überzeugt hat?  Welche Möglichkeiten bieten sich dem Rechtsanwalt aktuell, um gegen die überraschende Enterbung seines Mandanten vorzugehen? Das OLG Celle hat die Tür weit aufgemacht zu einem Neudenken von § 138 Abs. 1 BGB. Aber gehen diese Entscheidungen über das Verhältnis Erblasser – Betreuer hinaus? Wie helfen die neueren Entscheidungen der Gerichte im Kontext Erblasser – Arzt? Was ist, wenn der „Täter“ aus der eigenen Familie stammt, Schwester oder Bruder ist? Wie kann hier die Manipulation des Erblasserwillens im Nachhinein nachgewiesen und somit justiziabel gemacht werden? Hierüber möchte Frau Rechtsanwältin Dr. Einhaus, Fachanwältin für Erbrecht, mit Ihnen diskutieren. Aufgrund großer Nachfrage ihres letzten Seminars wird sie unter Berücksichtigung neu hinzugekommener Rechtsprechung und Literatur, in diesem Seminar u. a. vortragen zu:

•    Das Amtsermittlungsverfahren besser nutzen;
•    Entstehung, Sinn und Zweck von § 30 BtOG, § 14 HeimG;
•    138 Abs. 1 BGB gezielt anwenden;
•    Das medizinische Sachverständigengutachten kritisch hinterfragen;
•    Altersdepression und Alkoholismus als die neue Testierunfähigkeit;
•    „Prinzip sicherster Weg“: Anfechtung, Pflichtteil & Co.

 

Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.

 

Die Teilnahme an diesem Online-Seminar erfolgt via Microsoft Teams. Ihre fachlichen Fragen können Sie jederzeit im direkten Austausch mit den Referenten stellen und diskutieren. Dafür sind ein Mikrofon und/oder Webcam notwendig.

 

Referentin

Profilbild von Carola Einhaus
Dr. Carola Einhaus

(mehr Infos)

Regulärer Kostenbeitrag

305,00 € (USt.-befreit)

Ermäßigter Kostenbeitrag

265,00 € (USt.-befreit)
Die Ermässigung gilt für: Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg, Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg, Rechtsanwaltskammer Braunschweig, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen, Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm, Rechtsanwaltskammer Kassel, Rechtsanwaltskammer Köln, Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München, Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Rechtsanwaltskammer Sachsen, Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwaltskammer Thüringen, Rechtsanwaltskammer Tübingen, Pfälzische Rechtsanwaltskammer Zweibrücken, Rechtsanwaltskammer Berlin