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Insolvenz- und Sanierungsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht

Recht der Gesellschafterdarlehen in der Insolvenz, § 135 InsO

Referent: Dr. Andreas Olaf Schmidt

Fortbildungs-Nr.: 104219

Veranstaltungsformat: Selbststudium Selbststudium (Text) Ein Kalendersymbol. Jederzeit Zeitstunden nach § 15 FAO oder BNotO 2,5h – nach § 15 FAO
Der Online-Kurs beschäftigt sich mit dem Recht der Gesellschafterdarlehen, das in § 135 InsO sowie den §§ 39 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 4, Abs. 5, 44a InsO kodifiziert ist.
 
Im Mittelpunkt steht § 135 InsO. Abs. 1 und Abs. 2 ermöglichen es dem Insolvenzverwalter, bestimmte gläubigerbenachteiligende Rechtshandlungen gegenüber Gesellschaftern und gleichgestellten Dritten anzufechten und so Masse zu generieren.
 
Wichtigste Norm für die Praxis ist ohne Zweifel § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO, der die Anfechtung von Rückzahlungen auf Gesellschafterdarlehen ermöglicht, die innerhalb eines Jahres vor dem Insolvenzantrag erfolgt sind. Daneben steht § 135 Abs. 2 InsO, der das Freiwerden eines Gesellschafters von einer von ihm gewährten Sicherheit anfechtungsrechtlich wie Vermögen der Gesellschaft behandelt. Etwas weniger im Fokus steht § 135 Abs. 1 Nr. 1 InsO, bei dem es um die Anfechtung von Besicherungen von Gesellschafterdarlehen aus dem Gesellschaftsvermögen geht, die innerhalb von zehn Jahren vor dem Insolvenzantrag erfolgt sind.
 
Einen Fremdkörper im Rahmen des § 135 InsO bildet § 135 Abs. 3 InsO, der insbesondere Fragen um die Behandlung eines Gesellschafters regelt, der „seiner“ Gesellschaft einen Gegenstand, zumeist ein Grundstück, vermietet hat.
 
Aktualisiert im Juli 2025.

Autor

Profilbild von Andreas-Olaf Schmidt
Dr. Andreas Olaf Schmidt

(mehr Infos)

Regulärer Kostenbeitrag

155,00 € (zzgl. gesetzl. USt.)

Ermäßigter Kostenbeitrag

135,00 € (zzgl. gesetzl. USt.)
Die Ermässigung gilt für: Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg, Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg, Rechtsanwaltskammer Braunschweig, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen, Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm, Rechtsanwaltskammer Kassel, Rechtsanwaltskammer Köln, Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München, Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Rechtsanwaltskammer Sachsen, Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwaltskammer Thüringen, Rechtsanwaltskammer Tübingen, Pfälzische Rechtsanwaltskammer Zweibrücken, Rechtsanwaltskammer Berlin