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Verwaltungsrecht

Die erfolgreiche Individualbeschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Referent: Stefan von Raumer

Fortbildungs-Nr.: 06258127

Online-Vortrag LIVE Online-Vortrag LIVE Ein Kalendersymbol. 02.11.2026 Uhrzeit der Veranstaltung 13:30 Uhr -
19:00 Uhr
Zeitstunden nach § 15 FAO oder BNotO 5h – nach § 15 FAO
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Die EMRK in ihrer Auslegung durch den EGMR ist ein unterschätztes Werkzeug in der anwaltlichen Tätigkeit gerade der deutschen Anwaltschaft – obwohl sie in Deutschland unmittelbar und im Rang eines Bundesgesetzes für alle Behörden und Gerichte gilt. Die Rechtsprechung des EGMR liefert damit wertvolle Argumente in praktisch jedem Rechtsgebiet. Neben wichtigen Verfahrensrechten enthält die EMRK umfangreiche materielle Garantien in fast allen Verfahrensarten und Rechtsgebieten sowie ein Verbot der Diskriminierung bei der Anwendung all ihrer Rechte. Die EMRK und ihre Zusatzprotokolle umfassen neben den „klassischen Menschenrechten“ wie dem Recht auf Leben etwa auch ein Eigentumsrecht, zahlreiche Rechte zum Schutz des Privat- und Familienlebens sowie eine Vielzahl weiterer Freiheits- und Abwehrrechte. Das Bundesverfassungsgericht legt heute in ständiger Rechtsprechung das Grundgesetz im Lichte der Rechtsprechung des EGMR aus. 

 

Bei den deutschen Fachgerichten ist die Beachtung der EMRK aber bis heute keine Selbstverständlichkeit. Umso mehr muss die Anwaltschaft die Rechtsprechung des EGMR ins Verfahren tragen. Das gilt aber auch, weil eine nach erfolgloser Erschöpfung des Instanzenwegs und erfolgloser Verfassungsbeschwerde grundsätzlich zulässige Individualbeschwerde zum EGMR unzulässig ist, wenn der Beschwerdeführer nicht im Instanzenweg zumindest sinngemäß die Verletzung der EMRK gerügt hatte. Der Online-Vortrag liefert anhand konkreter Fallbeispiele unter anderem aus der über 25-jährigen Praxis des Referenten im Recht der EMRK einen Überblick über die Rechte der EMRK, erklärt den Verfahrensgang einer Individualbeschwerde zum EGMR, erläutert die wichtigsten Aspekte der Zulässigkeit und Begründetheit einer Individualbeschwerde und erarbeitet mit den Teilnehmern konkret am zwingend vorgeschriebenen Beschwerdeformular wie eine formal und inhaltlich korrekte Individualbeschwerde zum EGMR gefertigt wird.

 

Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.

 

Mit diesem eLearning-Angebot können Sie den Vortrag live über das eLearning Center verfolgen. In einem moderierten Chat haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihre Fragen an den Referenten zu stellen. In einer übersichtlichen Oberfläche wird der Referent im Video, die Folien der Präsentation sowie der textbasierte Chat angezeigt. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs zum eLearning.

Zu diesem Online-Vortrag LIVE erhalten Sie ohne Zusatzkosten eine KI-erzeugte, dem roten Faden des Referenten folgende Mitschrift * und einen kompakten KI-Podcast * zur Nachbereitung. Nach dem Vortrag stehen Ihnen die Inhalte zeitnah in Ihrem Teilnehmerkonto zur Verfügung.
*KI-generiert und nicht menschlich geprüft

Referent

Stefan von Raumer

(mehr Infos)

Regulärer Kostenbeitrag

305,00 € (USt.-befreit)

Ermäßigter Kostenbeitrag

265,00 € (USt.-befreit)
Die Ermässigung gilt für: Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg, Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg, Rechtsanwaltskammer Braunschweig, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen, Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm, Rechtsanwaltskammer Kassel, Rechtsanwaltskammer Köln, Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München, Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Rechtsanwaltskammer Sachsen, Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwaltskammer Thüringen, Rechtsanwaltskammer Tübingen, Pfälzische Rechtsanwaltskammer Zweibrücken, Rechtsanwaltskammer Berlin