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Handels- und Gesellschaftsrecht

Beschlussmängelstreitigkeiten in Personengesellschaften

Referentin: Dr. Katja Plückelmann

Fortbildungs-Nr.: 19268318

Online-Vortrag LIVE Online-Vortrag LIVE Ein Kalendersymbol. 27.08.2026 Uhrzeit der Veranstaltung 13:30 Uhr -
19:00 Uhr
Zeitstunden nach § 15 FAO oder BNotO 5h – nach § 15 FAO
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Referentin

Dr. Katja Plückelmann

(mehr Infos)

Regulärer Kostenbeitrag

305,00 € (USt.-befreit)

Ermäßigter Kostenbeitrag

265,00 € (USt.-befreit)
Die Ermässigung gilt für: Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg, Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg, Rechtsanwaltskammer Braunschweig, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen, Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm, Rechtsanwaltskammer Kassel, Rechtsanwaltskammer Köln, Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München, Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Rechtsanwaltskammer Sachsen, Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwaltskammer Thüringen, Rechtsanwaltskammer Tübingen, Pfälzische Rechtsanwaltskammer Zweibrücken, Rechtsanwaltskammer Berlin

Das Beschlussmängelrecht bei Personengesellschaften unterscheidet sich in vielen Bereichen vom Kapitalgesellschaftsrecht. Die sorgfältige anwaltliche Mandatsbearbeitung macht es daher erforderlich, sich mit den Besonderheiten im Detail auseinanderzusetzen. Auch wenn das Personengesellschaftsrecht häufig wegen der geringeren Formstrenge als „leichter“ zu handhaben gilt, bringt es aufgrund der Diversität der Erscheinungsformen der Personengesellschaft und dem Fehlen gesetzlicher Regelungen eigene Problemstellungen mit sich, die erst auf den zweiten Blick erkannt werden. Die erfahrene Referentin erörtert ausgehend von der Beschlussfassung in der Personengesellschaft die Fälle typischer Beschlussmängel und deren Rechtsfolgen im Einzelnen. Des Weiteren stellt sie die verfahrensrechtlichen Möglichkeiten der Geltendmachung von Beschlussmängeln unter Einbeziehung der Fälle gesellschaftsvertraglicher Schiedsklauseln vor. Die aktuelle Rechtsprechung findet angemessene Berücksichtigung.