Durch die Digitalisierung von Inhalten, Kommunikation und mittlerweile Dingen (Internet of Things; Industrie 4.0) ist ein stärkeres Zusammenwachsen der Rechtsbereiche Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht sowie IT-Recht festzustellen. Viele Rechtsfragen, die durch die Digitalisierung auftauchen, adressieren über das Datenschutzrecht, das Softwarerecht oder das Wettbewerbsrecht verschiedene Rechtsbereiche. Dabei sollen die zahlreichen europäischen und deutschen Gesetzesinitiativen aus neuester Zeit, die den rechtlichen Rahmen der Digitalisierung gestalten sollen, im Vordergrund stehen.
Die drei Teile der Veranstaltungsreihe geben in ihrer Zusammenstellung einen umfassenden Über- und Einblick in diese Rechtsfragen.
- Rechtsrahmen der Digitalisierungsbranchen: Systematische Darstellung der Rechtsgrundlagen
- Rechtsfragen für Medien- und Digitalunternehmen – Aktuelle Herausforderungen
- Künstliche Intelligenz, Robotik und Co. – Absehbare Entwicklungslinien
Die Veranstaltungen sind inhaltlich so konzeptioniert, dass sie sich inhaltlich ergänzen, aber auch eigenständig verständlich sind.
Künstliche Intelligenz, Robotik und Co. – Absehbare EntwicklungslinienDer dritte Teil der Veranstaltungsreihe wird sich mit den absehbaren Entwicklungslinien des Digitalisierungsrechts durch den Einsatz von KI und Robotik befassen. Im Vordergrund stehen dabei die rechtlichen Herausforderungen durch die verschiedenen Möglichkeiten einer rechtlichen Datenhoheit, fehlende Regeln für Maschinenkommunikation, Haftung für digitale Produkte einschließlich der Haftung für KI und autonome Systeme sowie ein Ausblick auf die (urheber-)persönlichkeitsrechtliche Einordnung der Arbeitsergebnisse von KI.
Einsatzgrenzen für KI: AI Act, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht
Datenhoheit: Immaterialgüterrecht und Datenschutz
Maschinenkommunikation: Zurechnung des Handelns von Softwareagenten Haftung: neue ProdHaft-RL und AI Liability Directive
Arbeitsergebnisse: ePerson, Urheberpersönlichkeitsrecht der KI
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