Das Schengen-Visum folgt anderen Regeln als die nationalen Aufenthaltsrechte. Es ist durch Visakodex und Schengen-Durchführungsübereinkommen bestimmt. Auch seine Funktion als Besuchsvisum hat Folgen auf Verfahren, Rechtsschutz und Gestaltungsmöglichkeiten. Obwohl es praktisch und zahlenmäßig eine große Rolle spielt, ist es vergleichsweise selten ein Fall für die aufenthaltsrechtliche Beratung. Wenn es aber zu Beratungsanfragen kommt, sind diese meist dringend, schwerwiegend, jedenfalls aber ungewohnt. Ähnliches gilt für den visumfreien Kurzaufenthalt, der sogenannten Positivstaatern unbürokratische Besuche ermöglicht, aber auch im Detail Fragen aufwirft. Der Online-Vortrag LIVE will sich diesen Formen von Aufenthalten widmen. Einen praktisch wichtigen Teil hierbei macht die Nichterwerbstätigkeitsfiktion aus, die bei Kurzaufenthalten zu der legalen Möglichkeit wirtschaftlicher Tätigkeit im Inland (etwa als Geschäftsführer einer GmbH) führt.
Die Teilnehmenden erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.
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