In Deutschland werden pro Jahr etwa 8 Millionen Unfälle verursacht, häufig mit Verletzungen des Muskel-Sehnen-Komplexes. Hierbei stellt sich für Rechtsanwälte die Frage, wer im Einzelfall haftet – gesetzlicher oder privater Versicherungsträger, ein Unfallgegner usw. Fachanwälte sollten nicht nur wissen, wie ein solcher Fall juristisch zu lösen ist. Sie müssen die medizinischen Zusammenhänge verstehen, damit das Prozessrisiko vernünftig eingeschätzt werden kann. Wie gestaltet sich die Haftung nach einem „Sehnenschaden“ zB. durch einen Verkehrsunfall. Welche Schäden sind durch die Berufsgenossenschaft (gUV), die gesetzliche Krankenversicherung oder etwa die private Unfallversicherung (PUV) abgedeckt und wie werden diese entschädigt.
Wann liegt überhaupt ein Unfall – im Rechtssinne (PUV/gUV) – vor?
Behandelt werden diese Themen für die unterschiedlichen Rechtsgebiete. Im Fokus stehen neben den juristischen Anforderungen (Sozialversicherungsrecht, PUV und Zivilrecht), insbesondere die medizinischen Fragestellungen hinsichtlich der unterschiedlichen Kausalitätsanforderungen in den einzelnen Rechtsgebieten, denn im Hinblick auf die Kausalitätsanforderungen gibt es erhebliche Unterschiede (Strengbeweis der haftungsbegründenden Kausalität im Zivilrecht, hinreichende Wahrscheinlichkeit im Bereich des Sozialversicherungsrechts), sodass allen Fachanwaltsdisziplinen die Unterscheidung und die praktischen Auswirkungen anhand der juristischen, aber auch der medizinischen Kriterien verständlich dargelegt werden.
Was sind medizinisch „Texturstörungen“, was sind „degenerative Veränderungen“ – wie ist der „aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisstand“ definiert?
Wozu brauchen Anwälte diese Erkenntnisse und können sie prozessual umsetzen?!
Die juristische Darstellung erfolgt unter Zugrundelegung der einschlägigen aktuellen obergerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung. Medizinisch werden die Grundlagen und der anatomische Aufbau von Sehnen allgemein, der Achillessehne und der vier Sehnen der Rotationsmanschette sehr systematisch und für die medizinischen Laien gut verständlich dargestellt. Ein medizinischer Laie ist nach dem Seminar in der Lage, die medizinischen Anforderungen, insbesondere auch medizinische Sachverständigengutachten zu lesen und zu verstehen. Anhand von „echten“ Sachverständigengutachten werden den Teilnehmenden „Hilfen an die Hand“ gegeben, wie sie in solchen Verfahren ihre Prozessführung optimieren können.
Für die einzelnen Bereiche werden die verfahrensrechtlichen Anforderungen des Prozessrechts bzw. der Prozessführung erläutert.
Weitere Stichworte, die in der anwaltlichen Praxis immer wieder Probleme aufwerfen können, sind Fragen hinsichtlich „Schadensanlagen, Vorschäden, Vorinvalidität“ usw.
Selbst verständlich gehen die Referenten sehr intensiv auf die Fragen bzw. Beispielsfälle aus dem Auditorium ein.