Fehlerhafte Ausschreibungen, Planungs- und oder Baumängel sowie Unzulänglichkeiten im Rahmen der Bauüberwachung führen oftmals zu gravierenden Haftungsfolgen. Langwierige und kostspielige Auseinandersetzungen sind die klassische Folge. Das „Ergebnis der Baustelle“ hängt dabei bekanntlich unter anderem vom richtigen Umgang mit möglichen Planungs- und/oder Baumängeln, die zumeist einhergehend sind mit insuffizienter Bauüberwachung, ab. Der Online-Vortrag zeigt praxistaugliche anwaltliche Strategien im Zusammenhang mit der Abnahme von Bauausführungs- und Planungsleistungen und mit den damit verbundenen Gewährleistungsfragen. Hierzu erläutert der erfahrene Referent anhand zahlreicher Fall- und Praxisbeispiele alle wesentlichen Rechtsgrundlagen und vermittelt so den Teilnehmern das erforderliche fundierte Wissen. Dabei werden die Teilnehmer besonders im taktisch zweckmäßigen und juristisch sicheren Vorgehen mit den immer wiederkehrenden Problemen, wie dem richtigen Umgang mit dem gemeinsamen Abnahmeprotokoll, der Verweigerung der Abnahme durch den Bauherrn, Bedenken- und Mängelanzeigen, Haftung bei mehreren Mängelursachen oder/und -verantwortlichen geschult. Ebenso wird der Pflichtenkreis rund um ordnungsgemäße Bauüberwachung an typischen Praxisbeispielen dargestellt.
Teilnehmer erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.