Mit dem „Gesetz für ein modernisiertes Personengesellschaftsrecht (MoPeG)“ (01.01.2024) wurde das Personengesellschaftsrecht an das moderne Wirtschaftsleben angepasst. Es handelt sich um die größte Reform des Personengesellschaftsrechts seit über hundert Jahren. Damit sollte insbesondere die Gesetzeslage der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) endlich an die seit langem bestehende Rechtsprechung des BGH angepasst werden, unter anderem zur anerkannten Rechtsfähigkeit und Grundbuchfähigkeit der GbR. Neu geschaffen wurde ein öffentliches Gesellschaftsregister, in welches sich eine GbR eintragen lassen muss, die ein Grundstück erwerben oder veräußern möchte. Auch stellt sich die Frage, ob und inwieweit die GbR noch Verbraucherin sein kann. Der Online-Vortrag LIVE geht auf die Grundlagen ein und stellt erste Erfahrungen mit dem Gesetz dar.
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.
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