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Fortbildungen im DAI

Das Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) ist Ihr verlässlicher Partner für anspruchsvolle Fortbildungen im juristischen Bereich. In den 27 Fachinstituten des DAI werden jedes Jahr ca. 1.000 Veranstaltungen durchgeführt. Das Programm umfasst sehr vielfältige Formate, die sich in Zeitumfang und Rahmenbedingungen unterscheiden, um so den individuellen Anforderungen unserer Teilnehmer wie auch der Lehrinhalte optimal gerecht zu werden.

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Selbststudium
Besondere Formate
3 Fortbildungen gefunden

Anwaltsmodul: Anwaltliches Berufsrecht

Jederzeit | 4,0 Zeitstunden | Selbststudium (Interaktiv)
Details & Anmeldung

Anwaltsmodul: Mandatsvertrag und Haftung

Jederzeit | 4,0 Zeitstunden | Selbststudium (Interaktiv)
Details & Anmeldung

Anwaltsmodul: Vergütung des Rechtsanwalts

Jederzeit | 4,0 Zeitstunden | Selbststudium (Interaktiv)
Details & Anmeldung

Wir verstehen, dass jeder Teilnehmer einzigartige Anforderungen hat – aus diesem Grund bieten wir sowohl Weiterbildungen und Fortbildungen in Präsenz als auch online in Form von Webinaren, Online Seminaren und Kursen für das Selbststudium an, damit Sie flexibel lernen können, wann und wo es Ihnen am besten passt. Allen gemein ist jedoch unser hoher Anspruch an die Qualität der Fortbildung!

Mit den oben gezeigten Filtermöglichkeiten finden Sie Ihre passende Fortbildung:

  • Pflichtfortbildung nach FAO
  • Notarspezifische Fortbildung, auch nach § 5b Abs. 1 Nr. 4 BNotO
  • Angebote speziell für Mitarbeitende
  • Als Live-Fortbildung in Präsenz oder online
  • Als Selbststudium textbasiert, videobasiert oder interaktiv

Die Notar-, Mitarbeiter- und Fachanwaltslehrgänge sind intensive Weiter- und Fortbildungen, die es Ihnen und Ihren Mitarbeitern ermöglichen, Ihr Fachwissen in den Rechtsgebieten Ihrer Wahl zu spezialisieren und Ihre Expertise zu erweitern. Unsere Fachanwaltslehrgänge sind praxisorientiert und geeignet zur Erfüllung der Voraussetzungen zur Erlangung der Fachanwaltschaft.  Die Selbststudiums-Angebote des DAI im FAO-Bereich beinhalten eine Lernerfolgskontrolle zum Nachweis nach § 15 Abs. 4 FAO. Pflichtfortbildungen, die den Kriterien der FAO entsprechen, sind als solche gekennzeichnet. Der Qualitätsanspruch der Weiter- und Fortbildungen bleibt sowohl bei Präsenz-Fortbildungen als auch bei Online-Seminaren und sonstigen Veranstaltungsarten auf demselben konstant hohen Niveau.